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Kanalisation gegen Straßenbahn: Schiffbek erpresst Hamburg 

Gemeinsam mit dem Wasserwerk hatte die Gemeinde auch die Anlage einer Kanalisation beschlossen. Abwässer wurden damals noch in offenen Gräben entlang der Straßen zu Bille und Schleemer Bach hin abgeleitet. Nicht immer wurden wie vorgeschrieben nur Regen und Hausabwässer eingeleitet. Mitunter landeten hier auch sonstige Flüssigkeiten, Fäkalien und menschliche und tierische Exkremente, die dann häufig einen „pestilenzialischen gesundheitsschädlichen Gestank“ verbreiteten.
 
Gleichwohl es Sinn gemacht hätte, die Kanalisation gemeinsam mit den Wasserleitungen zu verlegen, kam es nicht dazu. Der Grund: Die Stadt Hamburg, die am jenseitigen Billeufer eine Badeanstalt unterhielt, litt unter den ungeklärten Einleitungen, kam aber ihrerseits nicht dem bereits 1901 gegebenen Versprechen nach, die Straßenbahn vom Letzten Heller in Horn bis nach Schiffbek weiterzuführen. Nun warf die Gemeinde in diesem Streit ihre Abwässer in die Wagschale und hatte damit tatsächlich Erfolg: Im April 1913 verpflichtete sich die Stadt Hamburg, den Straßenbahnanschluss herzustellen, im Gegenzug sicherte Schiffbek zu, binnen fünf Jahren nach Fertigstellung der Straßenbahnlinie die Abwässer nicht mehr ungeklärt einzuleiten.
 
Während Hamburg seiner Verpflichtung zügig nachkam - bereits am 29. Mai 1914 wurde der neue Streckenabschnitt in Betrieb genommen -, konnte die Gemeinde Schiffbek die zugesagte Frist nicht einhalten: Infolge des Ersten Weltkriegs und der schwierigen wirtschaftlichen Situation während der Weimarer Republik wurden Kanalisation und Klärwerk erst unter den Nationalsozialisten im Rahmen von Notstandsarbeiten in den Jahren 1933-36 realisiert.